Schriftzug Praxis Rainer Bütow
 
Krankenkassen und Homöopathie

Krankenkassen und Homöopathie

 Als Grundlage einer Homöopathischen Behandlung, sollte bei schwerwiegenderen oder chronischen Krankheiten, bzw. Störungen vorab eine sogenannte „homöopathische Erstanamnese“ stattfinden. Diese Erstanamnese beinhaltet hauptsächlich ein ausführliches Arzt-Patienten Gespräch, z. B. über Ihre Krankheitsgeschichte, über Ihrer Lebensumstände, Essens- und Schlafgewohnheiten und über den üblichen Verlauf Ihrer Erkrankung/en sowie die besonderen gegenwärtigen Symptome.

Dieses Gespräch dauert ca. eine Stunde indem der homöopatisch arbeitende Arzt wertvolle Informationen über Sie erhält. Diese Informationen sind äusserst wichtig um die richtige Mittelwahl zu treffen und Ihr Konstitutionsmittel herauszuarbeiten sowie eine grundlegene homöopathische Therapie zu beginnen.

Das „Problem“ ist jedoch, das von den Krankenkassen pro Quartal (d.h. in 3 Monaten) nur durchschnittlich 10 — 15 Minuten Beratung pro Patient erstattet wird. Die Homöopathische Anamnese (1 Stunde) existiert in der Gebührenordnung der gesetzlichen Krankenkassen nicht und kann somit bisher nicht über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet werden. Die Anamnese wäre somit privat von Ihnen als IGEL Leistung (Individuelle Gesundheitsleistung) zu entrichten.

Aber es gibt Möglichkeiten, diese Leistung als Kassenleistung zu erhalten. Mittlerweile gibt es über 100 Krankenkassen (hauptsächlich BKK), die die Leistungen für Erstanamesen und Folgeanamnesen komplett bezahlen.

Falls Ihre Krankenkasse diese Kosten jedoch nicht übernimmt, können Sie persönlich einmal nachfragen, ob eine Kostenerstattung im Ausnahmefall möglich ist. Mittlerweile tun dies einige Kassen.

Falls eine Bestätigung erfolgt, sollten Sie sich diese schriftlich geben lassen. Wir würden in diesem Fall das Honorar von Ihnen erhalten und Sie könnten es sich dann erstatten lassen (Quittung bei der Kasse einreichen).

Informationen hierzu finden Sie im Internet unter

http://www.dzvhae.com/portal/loader.php?navigation=59252&org=1113&seite=59305